Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Team Fullgas
Atelier für Tattoo + Grafik

Radolfzellerstraße 46
78467 Konstanz

info@teamfullgas.de
www.teamfullgas.de

Stand 07|19
gültig ab 16. Juli 2019

Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen TEAM FULLGAS (nachfolgend Atelier genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Allgemeines

1.1 Das Atelier tätowiert grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren. Auch nicht mit Einverständniserklärung, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, sowie einer Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten.

1.2 Das Atelier tätowiert keine Personen unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss, sowie Bluter, Schwangere, Personen in der Stillzeit, Personen die Medikamente einnehmen oder Personen mit Immunschwäche, HIV oder Hepatitis C. Der Kunde ist verpflichtet das Atelier ohne Aufforderung darüber in Kenntnis zu setzen. Das Auftragen von Betäubungssalben von Seiten des Auftraggebers ist untersagt. Verwendet der Kunde dennoch Betäubungssalben oder andere Medikamente auf eigene Gefahr, übernimmt das Atelier keine Haftung.

1.3 Das Atelier behält sich vor Auftraggeber unbegründet abzulehnen.
Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

2.1 An sämtlichen Arbeitsergebnissen (z.B Entwürfe, Bildern, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Modelle, Dateien und Daten) werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen. Arbeitsergebnisse sind sowohl Zwischen- als auch Endergebnisse.

2.2 Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Atelier weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe inHöhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die wiederholte Verwendung, Neuauflage oder Mehrfach- nutzung der Werke (z.B Entwürfe, Tätowierungen, Bildern, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Modelle, Dateien und Daten) des Ateliers bedarf der schriftlichen Einwilligung und ist honorarpflichtig.

2.3 Das Atelier überträgt dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte und grundsätzlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das Atelier ist in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Arbeitsergebnisse (einschließlich Zwischenergebnisse) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (insbesondere zu vervielfältigen). Fotos der Tätowierung oder Zeichnung werden im Internet und dem Atelier veröffentlicht, insofern der Kunde das Atelier nicht darüber schriftlich in Kenntnis setzt, dass er dies nicht erlaubt. Die Rechte an diesen Fotografien bleiben allein dem Atelier vorbehalten.

2.4 Der Auftraggeber darf Nutzungsrechte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Ateliers an Dritte übertragen. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt das Atelier nur widerrufliche Nutzungsrechte ein. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung über.

2.5 Das Atelier hat das Recht auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen dieses Recht bezahlt der Auftraggeber an das Atelier eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung. Davon unberührt bleibt das Recht des Ateliers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.6 Alle vom Atelier erstellten Werke, Zeichnungen, Tätowierungen, Bilder, Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des
Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen schließen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kein Miturheberrecht mit ein.

3. Vergütung und Zahlung

3.1 Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach dem entstandenen Aufwand von dem Atelier in Rechnung gestellt. Rechnungen des Ateliers sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug stehen dem Atelier die gesetzlichen Rechte insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen zu.

3.2 Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Atelier Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.3 Werden Arbeitsergebnisse, Werke, Entwürfe oder Reinzeichnungen erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom Auftraggeber genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die zusätzliche Vergütung errechnet sich aus dem Verhältnis der zusätzlichen Nutzung zu der ursprünglichen Nutzung.

3.4 Die erbrachte Arbeitsleistung des Ateliers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen, entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten, zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.

3.5 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

3.6 Leistungen des Ateliers, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder aus sonstigen in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen nach 21 Uhr oder an Sonntagen oder Feiertagen erbracht werden, werden mit einem Aufschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

3.7 Bei Terminabsprachen verlangt das Atelier für Tätowierungen eine Anzahlung, die im Verhältnis zum Gesamtaufwand für die entsprechende Tätowierung steht, mindestens aber in Höhe von 50€.
Den Aufwand und die damit verbundene Höhe der Anzahlung schätzt und legt das Atelier selbst fest. Die Anzahlung wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet. Werden für eine Tätowierung mehrere Termine festgelegt, wird die Anzahlung beim letzten Termin der diese Tätowierung betrifft verrechnet. Termine können spätestens 48h vor Termin verschoben werden. Die geleistete Anzahlung kann maximal einmal auf einen neu vereinbarten Termin übertragen werden, wenn dieser neue Termin innerhalb von weiteren 48h ab Terminverschiebung vereinbart wird. Die Anzahlung ist bei Terminvereinbarung fällig, spätestens aber 7 Werktage vor Termin zu leisten. Wird die Anzahlung in dieser Frist nicht geleistet, verfällt der Termin ohne Rücksprache.
Bei Terminabsagen wird die gesamte Anzahlung, unabhängig von der bemessenen Höhe der Anzahlung, als Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Anzahlung ist nicht zu erstatten. Das Atelier hat das Recht im Krankheitsfall den Termin auch kurzfristig zu verschieben.

3.8 Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Entwurf für die Tätowierung mündlich oder schriftlich in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Bezahlung einer Anzahlung seitens des Auftraggebers nachgewiesen. Mit der Anzahlung geht der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Im Bereich Grafik ist das, vom Kunden unterschriebene, Angebot erforderlich, um den Auftrag an das Atelier zu erteilen.

3.9 Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach dem zeitlichem Aufwand, der Größe, Körperstelle und dem technischen Schwierigkeitsgrad und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Die Erstellung des gewünschten Tattoo-Motivs ist inklusive. Der Preis für eine Tätowierung versteht sich inklusive dem Nachstechen. Termine zum Nachstechen sind innerhalb von drei Monaten nach Termin wahrzunehmen, ansonsten ist das Nachstechen zu bezahlen. Nachgestochen wird nicht kostenlos, wenn die Tätowierung durch Missachtung der Pflegehinweise, die dem Kunden bei Bedarf nach dem Termin ausgehändigt werden, Schäden genommen hat. Die Beurteilung dessen obliegt dem Atelier. Das Atelier empfiehlt, die abgeheilte Tätowierung nach circa fünf Wochen zur Kontrolle zu zeigen. Die Bezahlung einer Tätowierung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung (Sitzung). Wird eine Tätowierung innerhalb mehrerer Sitzungen fertig gestellt, wird das Atelier pro Sitzung vergütet.

4. Einverständniserklärung

4.1 Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Atelier verpflichtet sich diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

5. Fremdleistung und Nebenkosten

5.1 Das Atelier kann die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vereinbaren. Hierzu wird der Auftraggeber dem Atelier eine schriftliche Vollmacht erteilen. Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Schriftlizenzen müssen vom Kunden getragen und vom Konkurrenzanbieter geliefert werden.

5.2 Schließt das Atelier zur Erfüllung des Auftrags mit dem Auftraggeber Verträge mit Dritten, kann es Vorschussrechnungen erstellen oder Akontozahlungen beim Auftraggeber abrufen. Produktionskosten werden ggf. innerhalb einzelner, separater Angebote festgehalten. Eventuelle Druckkosten, die über das Atelier abgewickelt werden, müssen vor Produktionsbeginn an das Atelier bezahlt werden. In Produktion darf der Auftraggeber erst gehen, sobald die Vergütung an das Atelier fristgerecht und in voller Höhe gezahlt wurde.

5.3 Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) werden vom Auftraggeber erstattet.

5.4 Für Reisen die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.

6. Eigentum und Rückgaberecht

6.1 Originale von Arbeitsergebnissen (z.B Entwürfe, Bildern, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Modelle, Dateien und Daten) sind dem Atelier spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind, sofern Beschädigung und Verlust seinem Verantwortungsbereich entstammen.

7. Herausgabe von Daten

7.1 Das Atelier ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien oder Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Hat das Atelier dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Ateliers verändert werden.

7.2 Gefahren und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.3 Das Atelier haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Ateliers ausgeschlossen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Führt das Atelier für den Auftraggeber die Produktionsüberwachung durch, entscheidet es nach eigenem billigen Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Wird das Atelier mit der Produktionsüberwachung nicht schriftlich beauftragt, haftet es nicht für Produktionsfehler.

8.2 Zusätzliche Korrekturrunden, die nicht im Angebot enthalten sind, werden mit einer Pauschale von jeweils 90€ Netto abgerechnet. Eine neue Korrekturrunde beginnt, sobald die vorherigen Entwürfe oder Korrekturen beim Kunden eingegangen sind und neue Korrekturwünsche geäußert wurden.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeitsergebnissen überlässt der Auftraggeber dem Atelier fünf einwandfreie Belegmuster unentgeltlich.

9. Haftung

9.1 Das Atelier haftet nur für Schäden, die das Atelier selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.3 Mit der Abnahme oder Freigabe des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Bei Tätowierungen erfolgt dies durch die Unterzeichnung der Einverständniserklärung. Im Bereich Grafik erfolgt dies, durch die schriftliche Freigabe des entsprechenden Entwurfs, der Reinzeichnung oder der Druckdaten.

9.4 Das Atelier haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich dem Atelier geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9.6 Soweit das Atelier auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet das Atelier nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

9.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Atelier, stellt er das Atelier von der Haftung frei.

9.8 Das Atelier übernimmt keine Haftung für Folgeprobleme, wie zum Beispiel falsche Pflege, falsche Salben, falscher Sonnenschutz, Nichtgefallen oder welcher Art auch immer.

9.9 Das Betreten des Ateliers erfolgt auf eigene Gefahr.

9.10 In seltenen Fällen können durch die Tattoofarbe Allergien auftreten. Dafür haftet das Atelier nicht.

9.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während seines Besuchs im Atelier eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Auftraggeber selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat das Atelier das Recht, den Auftraggeber aus dem Atelier zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Das Atelier hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.

9.12 Der Auftraggeber entbindet das Atelier von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden, welche als Folgen des Tätowierens direkt oder auch indirekt entstehen können.

10. Hygiene

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Atelier über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren. Zum Beispiel Neurodermitis, Hepatitis, Epilepsie, HIV, etc.

10.2 Das Atelier verwendet nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren. Das Atelier informiert den Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung einer Tätowierung. Eine Pflegeanleitung wird bei Bedarf nach dem Tätowieren ausgehändigt und das Atelier steht während der Öffnungszeiten für Beratung und Fragen zur Verfügung.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags hat das Atelier Gestaltungsfreiheit. Das Atelier wird den Auftraggeber soweit erforderlich über gestalterische Möglichkeiten informieren.

11.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Atelier übertragenen Vorlagen berechtigt ist und das diese Vorlagen von rechten Dritter frei sind. Der Auftraggeber stellt das Atelier von allen Ansprüchen Dritter frei.

11.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion bzw. während oder nach der Tätowier-Sitzung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.4 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Ateliers als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

12.3 Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, weiterhin verzichtet der Auftraggeber bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Atelier sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die AGB können jederzeit ohne besonderen Grund geändert werden und
sind jeweils in ihrer geltenden Fassung anzuwenden und gültig.